Verantwortung in der Lieferkette: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Seit 2024 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet Unternehmen dazu, die Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu achten, Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Die Evangelische Stiftung Hephata und ihre Gesellschaften – Hephata Leben gGmbH, Hephata Arbeit gGmbH, Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Hephata mbH, NOAH Hephata gGmbH – bekennen sich ausdrücklich zu dieser Verantwortung. Auf Grundlage unserer christlich-diakonischen Werte setzen wir uns für faire Arbeitsbedingungen, den Schutz der Umwelt und die Achtung der Menschenrechte ein – innerhalb unserer Organisation und entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Unsere Grundsatzerklärung zum LkSG

Wie wir unseren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen, haben wir in unserer Grundsatzerklärung festgehalten:

Grundsatzerklärung als PDF öffnen

LkSG-Beschwerdeportal

Unser Beschwerdeportal zum Lieferkettengesetz bietet Mitarbeitenden, Partnern und externen Personen die Möglichkeit, Risiken oder Verstöße in Bezug auf das LkSG zu melden – vertraulich, sicher und auf Wunsch anonym.

Zum LkSG-Beschwerdeportal

Hinweise per Post können gesendet werden an:
Evangelische Stiftung Hephata
z. Hd. Sarah Steinfeld
Hephataallee 4
41065 Mönchengladbach

Allgemeine Compliance-Verstöße melden

Für Hinweise auf andere Arten von gesetzlichen Verstößen – z. B. Korruption, Datenschutzverletzungen oder Arbeitsschutzverletzungen – steht ein gesondertes Hinweisgeberportal zur Verfügung.

Zum allgemeinen Hinweisgeberportal

 

Hinsehen. Handeln. Schützen.

Mit klaren Strukturen und sicheren Meldewegen setzen wir uns für Transparenz, Integrität und ein faires Miteinander ein.