Hephata Leben und Hephata Arbeit
Jugendhilfe und Wohnen werden zu „Hephata Leben“; Werkstätten werden zu „Hephata Arbeit“. Lesen Sie alle Hintergründe in unserem jüngsten News-Beitrag.
Die „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ wendet sich an Menschen, die zwischen dem 23.05.1949 und dem 31.12.1975 (bezogen auf Unterbringungen in der ehemaligen DDR: 07.10.1949 bis 02.10.1990) als Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrien leben mussten und dort Leid – und Unrecht ertragen mussten, welches für sie Folgen bis heute hat.
Dazu gehören auch Unterbringungen von Hör- oder sehgeschädigten Kindern in Heimen, Internaten oder Pflegestellen in Verbindung mit dem Besuch einer entsprechenden Förderschule.
Wer sich hiervon betroffen fühlt, kann sich noch bis 30. Juni 2021 bei der Anlauf- und Beratungsstelle des LVR melden, um Leistungen der Stiftung zu beantragen.
Betroffene erhalten eine pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro zur Anerkennung von erlittenem Unrecht und zur Linderung der Folgewirkungen. Wer in den Einrichtungen sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, erhält darüber hinaus eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro.
Viele Menschen, die heute im Rheinland leben, haben sich noch nicht bei uns gemeldet.
Helfen Sie bitte mit und geben diese Information an die Betroffenen weiter.
Melden Sie sich bitte telefonisch: 0221-8095001
oder mit einer E-Mail: annerkennung-hilfe@lvr.de
Mehr Informationen unter: www.anerkennung-hilfe.lvr.de
Alle gesammelten Infos auch zum Weitergeben oder Nachlesen finden Sie in der PDF:
Jugendhilfe und Wohnen werden zu „Hephata Leben“; Werkstätten werden zu „Hephata Arbeit“. Lesen Sie alle Hintergründe in unserem jüngsten News-Beitrag.