Neue Stabsstelle Sozialrecht bei der Evangelischen Stiftung Hephata

Die Evangelische Stiftung Hephata verstärkt sich mit sozialrechtlicher Kompetenz. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) werden die rechtlichen Fragestellungen rund um das Dreiecksverhältnis Mensch-Dienstleister-Kostenträger immer komplexer.

Rechtsanwältin Sarah Steinfeld übernimmt daher als Unternehmensjuristin mit dem Schwerpunkt Sozialrecht die umfassende Beratung und Begleitung in sozialrechtlichen Fragestellungen und Sachverhalten einschließlich damit zusammenhängender verfahrens-und zivilrechtlicher Angelegenheiten der Evangelischen Stiftung Hephata.

Damit der Grundgedanke des BTHG, „mehr möglich machen, weniger behindern“ auch wirklich bei den Menschen ankommt, bedarf es gute Antworten auf vielfache neue Fragen, welche die veränderte Leistungssystematik mit sich bringen. Rechtliche Expertise im Vorfeld und in der Umsetzung dient dazu, anstehende Konflikte einvernehmlich zu lösen und diese nicht langwierigen sozialrechtlichen Prozessen überlassen zu müssen. Hiermit leistet die Evangelische Stiftung Hephata einen weiteren wichtigen Baustein zur gelingenden Umsetzung des BTHG im Interesse der Menschen mit Behinderung.

„Inklusion bedeutet auch Teilhabe am Rechtssystem, am Rechtsverkehr sowie an der Klärung von Streitfragen auf dem Rechtsweg. Darauf weisen insbesondere die Artikel 12 und 13 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unmissverständlich hin. Deshalb bewegt sich die Stiftung Hephata auch hier konsequent an der Seite von Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben als Bürgerinnen und Bürger einer immer inklusiver werdenden Gesellschaft,“ sagt der theologische Vorstand Christian Dopheide über die Wichtigkeit der neuen Stabstelle und der neuen Kollegin Sarah Steinfeld.

Rechtsanwältin Sarah Steinfeld war bislang als Referentin für Sozialrecht bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. tätig. Als diakonischer Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege vertritt dieser die Interessen von 4.900 evangelischen Sozialeinrichtungen in mehreren Bundesländern. Im Vordergrund stand hierbei die sozialrechtliche Beratung von Trägern der Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe und der Betreuungsvereine und in den letzten drei Jahren insbesondere die Begleitung der Umsetzung des BTHG.

Als Mitglied des Rechtsausschusses der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege war Frau Steinfeld unmittelbar an der Erarbeitung des Landesrahmenvertrages NRW für Leistungen für Menschen mit Behinderung beteiligt. Des Weiteren arbeitet sie als niedergelassene Rechtsanwältin und zertifizierter Verfahrensbeistand in familiengerichtlichen Verfahren. Sie lebt mit Ehemann und Kindern im wunderschönen Grenzgebiet zur Niederlande.          

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