Stiftung "Anerkennung und Hilfe" hilft

Der Deutsche Bundestag hatte in seinem Beschluss vom 7. Juli 2011 die Bundesregierung aufgefordert, Menschen, die als Kinder und Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) und 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, Anerkennung und Hilfe zu teil werden zu lassen. Im Ergebnis entstand daraus im Jahr 2012 der sogenannte „Heimkinderfonds“.

Die Diakonie Deutschland und die Mitgliedseinrichtungen des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe – darunter auch die Stiftung Hephata – haben von Beginn an die Öffnung des „Heimkinderfonds“ für Betroffene aus Einrichtungen der Behindertenhilfe gefordert. Aufgrund der Dynamik des „Heimkinderfonds“ – erhebliche Aufstockungen waren notwendig – konnte die gewünschte Öffnung politisch nicht erreicht werden. So wurden Wege vergleichbarer Leistungen für die Betroffenen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie gesucht.

Nach intensiven Beratungen in Arbeitsgruppen ab Mai 2015 mit Anhörung von Betroffenen und unter Einbeziehung von Wissenschaft und Experten haben Ende 2016 der Bundestag, die Länder und die Kirchen die Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ beschlossen.
Somit konnte die Stiftung am 1.1.2017 ihre Arbeit aufnehmen. Sie hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31.12.2021. Anträge können bis zum 31.12.2019 gestellt werden.

Die Stiftung will das Leid und Unrecht, das Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in Westdeutschland von 1949 bis 1975 und in Ostdeutschland von 1949 bis 1990 erlitten haben, anerkennen und durch finanzielle Zahlungen andauernde Belastungen abmildern und zur Verbesserung der heutigen Lebenssituation beitragen. Gezahlt wird eine pauschale einmalige Leistung von 9.000 Euro und gegebenenfalls darüber hinaus eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro. Insgesamt hat die Stiftung ein Volumen von 288 Millionen Euro, davon wird die Evangelische Kirche einen Anteil von 28,2 Millionen Euro beisteuern. 

Hephata begrüßt die Einrichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ ausdrücklich, weil damit  Menschen mit Behinderung nicht länger ausgeschlossen sind.

Alle Informationen zur Stiftung "Anerkennung und Hilfe" und weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf:
www.stiftung-anerkennung-hilfe.de 

Es gibt auch ein Infotelefon für Betroffene: 0800-2212218

Grundständige Informationen zur Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ erhalten Sie auch in der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS) im Diakonischen Werk Rheinland – Westfalen – Lippe bei Birgit Pfeifer unter der Telefonnummer: 0251/2709-217 oder E-Mail: b.pfeifer@diakonie-rwl.de

 

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